Sehteste für Kinderärzte
Neue Kinderrichtlinie vom 1.9.2016
Alle Kinderärzte müssen in Deutschland seit dem 1.9.2016 in ihren U-Untersuchungen auch die Augen prüfen. Dies war zwar schon seit 2008 mit der Neuregelung der U7a verpflichtend, wurde aber nun ausgeweitet.
Hierbei müssen bei den Augen geprüft werden:
- Inspektion: morphologische Auffälligkeiten, Nystagmus, Kopffehlhaltung
- Pupillenstatus: Vergleich Größe, Form, Lichtreaktion re/li
- Hornhautreflexbildchen und Stereo-Test (z. B. Lang-Test, Titmus-Test, TNO-Test); Strabismus
- nonverbaler Formenwiedererkennungstest (z.B. Lea-Hyvärinen-Test, Sheridan-Gardiner-Test, H-Test nach Hohmann/Haase mittels Einzeloptotypen in 3m Abstand) und monokulare Prüfung (z.B. mit Okklusionspflaster); Sehschwäche; Rechts-links-Differenz
- Ein direktes Ophthalmoskop
- Stereotest: Lang-Test (1 oder 2), Titmus-Test (Hausfliege / Fliege), TNO-Test
- Non-verbaler Formwiedererkennungstest: Lea-Test / Sheridan-Gardiner-Test / H-Test
- Zum Abdecken des Auges: Abdeckpflaster / Augenklappe / Abdeckbrille
Beim Brückner-Test ist ein direktes Ophthalmoskop verpflichtend bei der Früherkennung von Sehstörungen im Kindesalter. Er muss solange durchgeführt werden, bis zuverlässig monokulare und Stereotests durchführbar sind (dies ist meist ab der U7 / U7a / U8 der Fall).
Was ist der Brückner-Test?
Beim Brückner-Test handelt es sich um einen Durchleuchtungstest. Diese objektive Methode bedarf keiner verbalen Rückmeldung durch das Kind. Der Kinderarzt betrachtet somit die Augen des Kindes und bewertet diese. Somit kann auch von Nicht-Ophthalmologen der Test durchgeführt und interpretiert werden.
Die Homepage des GBAs (Gemeinsamer Bundesausschuss) hat einige Hintergrundinformationen zur neuen Kinderrichtlinie vom 1.9.2016 hinterlegt:
- Beschlusstext der neuen Kinderrichtlinie
- GBA-Newsletter Juni 2016
